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    Reiserücktritts- & Reiseabbruch-Versicherung

    Brauche ich so eine Versicherung? Was muss ich wissen?

    ein Artikel von Reise-Autorin Eline Bakker
     

    Wir geben es ja zu: Versicherungen sind dröger Stoff. Dennoch lohnt es sich, ein bisschen Zeit freizuschaufeln und sich vor einer Australienreise damit zu beschäftigen, denn eine gute Versicherung kann im Zweifelsfall viel Geld und Ärger sparen. Der individuelle Preis- Leistungsvergleich lohnt sich.
    Für alle, die eine Reise nach Australien unternehmen, sollten über eine gute Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung nachdenken. So bleibst du nicht auf deinen Reisekosten sitzen, solltest du krank werden oder die Reise aus anderen, unvorherseh­baren Gründen nicht antreten - oder nicht beenden - können.
      

    Wichtig

    Eine Reiserücktritts-Versicherung muss meist mindestens 30 Tage vor Reiseantritt und/oder innerhalb von 2 Werktagen nach Buchung der Reise abgeschlossen werden!
    Es empfiehlt sich dennoch, nicht übereilt und spontan bei der Reisebuchung eine Versicherung abzuschließen, sondern sich zu informieren und die einzelnen Anbieter individuell zu vergleichen.

     

    Ganz grundsätzlich ist es möglich, einzelne Leistungen (z.B. nur den Flug, Touren, etc.), eine Kombination von Bausteinen oder eine ganze Reise zu versichern. Mit steigendem Gesamt-Reisepreis steigen auch die Versicherungsprämien.

    Dennoch ist es sinnvoll, für alle Bausteine einer Australienreise eine kombinierte Rücktritts-Versicherung abzuschließen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Australien-Aufenthalt längere und/oder teure Touren, eine Rundreise oder eine Fahrzeugmiete beinhaltet. 

    Zusätzlich wird zwischen einer  Reiserücktritts- und einer Reiseabbruch-Versicherung unterschieden. Empfehlenswert für Australienreisende aufgrund der mitunter langen Reisezeiträume und der großen Entfernung ist eine Kombination aus beidem.

    Die Reiserücktritts-Versicherung

    Die Reiserücktritts-Versicherung kommt zum Tragen, falls du oder ein mitversicherter Reisepartner eine Reise aus einem versicherten Grund - also zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall - nicht antreten kannst.

    Im Versicherungsfall erhältst du die Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise erstattet. Außerdem gibt es Regelungen für anfallende Mehrkosten auf der Hinreise, Vermittlungsentgelder, evtl. anfallende Umbuchungskosten und, sollte dein Reisepartner nicht reisen können, eventuelle Einzelzimmer-Aufschläge.

    Die Reiseabbruch-Versicherung

    Solltest du deine Reise z.B. aufgrund einer schweren Krankheit oder anderen versicherten Gründen vorzeitig abbrechen müssen, so greift die Reiseabbruch-Versicherung.

    Du bekommst in diesem Falle nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen und/oder eventuelle Nachreisekosten zu deiner Reisegruppe erstattet. Solltest du deine Reise bereits innerhalb der ersten Tage abbrechen müssen, so wird dir unter Umständen sogar der gesamte Reisepreis erstattet.

    Anbieter und Kosten

    Verschiedene Anbieter haben grundsätzlich ähnlich anmutende Angebote. Dennoch kann sich ein individueller Vergleich der jeweiligen Versicherungsprämien lohnen, da unterschiedliche Tarifmodelle angewandt werden. Auch ein eventueller Selbstbehalt sollte bedacht werden.

    Die jeweilige Versicherungsprämie richtet sich nach den Kosten der gesamten Reise sowie verschiedenen anderen Faktoren, wie etwa Anzahl und Alter der Reisenden, Reiseland, Reisedauer, Verkehrsmittel, etc.

    In welchen Fällen greift die Versicherung?

    Folgende Umstände versichern die meisten Versicherer, wenn dadurch die Reise unmöglich oder unzumutbar wird:

    Unerwartete, schwere Erkrankungen, Tod (auch von nahen Angehörigen), schwere Unfallverletzungen, unerwartete Impfunver­träglichkeit, Schwangerschaft, schwerer Schaden am Eigentum (z.B. durch Brände oder Straftaten), schwerer Schaden am Eigentum durch Explosion, Sturm oder Blitzschlag, unvorhersehbarer Arbeitsplatzverlust oder –Wechsel, sowie Kurzarbeit, Bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet, jedoch vor Antritt der Reise Ausbildungsplatz bekommen, Einreichung der Scheidungsklage, unerwartete gerichtliche Ladung im Reisezeitraum, Organ- oder Gewebespende, Bruch oder schwere Beschädigung von Prothesen, Erkrankungen, Pflegefälle oder Tod von nahen Verwandten / Risikopersonen und manchmal auch Naturkatastrophen im Reiseland.

    Manchmal gelten folgende Gründe für Schüler und Studenten: Wiederholungstermin einer wichtigen (Abschluss-)Prüfung, Nichtversetzung, Nichtzulassung zu einer Prüfung.

    Der genaue Vergleich unter den Versicherern und Paketen lohnt sich bereits hier. Es ist zwar ein bisschen mühselig, aber sinnvoll, sich die trockenen Versicherungstexte durchzulesen. Nur so bringst du in Erfahrung, wann genau deine gewählte Versicherung greift - und wann nicht.

    Meist fällt auch die Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf der Hinreise (z.B. Zug zum Flug) um mindestens zwei Stunden unter den Schutz der Versicherung. Üblicherweise werden die Mehrkosten der Hinreise erstattet.

    Aber was ist nicht versichert?

    Natürlich ist nicht versichert, was vorsätzlich (oder grob fahrlässig) herbeigeführt zum Versicherungsfall führt oder die Vorherseh­barkeit eines Versicherungsfalles. Weiterhin sind bekannte Vorerkrankungen nicht versichert oder die Gründe: Keine Lust, Zeit oder Geld mehr für die Reise, Liebeskummer, Beziehungsende und natürlich Krieg und Kriegsfolgen im Reiseland sowie Krankheiten, die als psychische Reaktion auf Terroranschläge, Bus-/Flugunglücke, Kriegsereignisse und Seuchen auftreten.

    Selbstbehalt

    Bei einigen Versicherungstarifen ist ein Selbstbehalt eingerechnet. Das bedeutet, dass du im Versicherungsfall einen bestimmten Prozentsatz - meist um die 20% der versicherten Summe selbst tragen musst.

    Ob sich eine Versicherung mit Selbstbehalt für dich lohnt, hängt sehr vom gesamten Reisewert ab. Rechne am besten für dich einmal aus, was dich ein Rücktritt oder Reiseabbruch jeweils mit oder ohne Selbstbehalt kosten würde und entscheide dann individuell, was dir die zusätzliche Sicherheit wert ist.
     

    Wir bitten zu beachten!

    Der obige Bericht unserer Gast-Autorin Eline Bakker erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, entspricht ihrer eigenen Recherche und wurde von uns ohne Gewähr veröffentlicht!

    Weder die Autorin noch die Reisebine-Redaktion ist ein Versicherungsvertreter und auch keine Versicherungsagentur. Dieser Artikel wurde zu dem Zweck erstellt, unseren Lesern einen Einblick und ein Verständnis für Reiserücktrittsversicherungen zu geben. Sowohl die Autorin selbst als auch Reisebine berät NICHT in Versicherungsfragen, noch schließen wir mit unseren Lesern Versicherungen ab.

     
    © Foto: Unsplash; Text: Eline Bakker
    aktualisiert: 05/20 (sab)

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